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   VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 593/08   

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https://dejure.org/2008,19384
VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 593/08 (https://dejure.org/2008,19384)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.2008 - 8 B 593/08 (https://dejure.org/2008,19384)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 2008 - 8 B 593/08 (https://dejure.org/2008,19384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit der Landräte für tierschutzrechtliche Maßnahmen nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

  • Judicialis

    TierSchG § 11; ; Gesetz zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der L... ebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes § 1 Abs. 1; ; VO über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts, § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutz - Behördenzuständigkeit für Tierschutzrecht: Landrat; Tierschutz; Veterinärwesen; sachliche Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Katze

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Wiesbaden, 07.12.2007 - 6 E 928/07

    Anspruch auf Löschung von Daten in der Hessischen Zirkusdatei; Übermittlung von

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 593/08
    § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes und § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts regeln hinreichend die sachliche Zuständigkeit der Landräte (bzw. der Oberbürgermeister) für tierschutzrechtliche Maßnahmen nach § 11 TierSchG (entgegen Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 7. Dezember 2007 - 6 E 928/07 -, juris).

    Soweit das Verwaltungsgericht Darmstadt im angefochtenen Beschluss unter wörtlicher Bezugnahme auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in dessen inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 7. Dezember 2007 - 6 E 928/07 - (juris) die Ansicht vertreten hat, es existiere für tierschutzrechtliche Erlaubnisse nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG bzw. ihre Aufhebung in Hessen derzeit keine Zuständigkeitsregelung, kann dem nicht gefolgt werden.

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat bei seiner das rechtskräftige Urteil vom 7. Dezember 2007 - 6 E 928/07 - tragenden Annahme, es fehle an einer landesgesetzlichen Legaldefinition, die den Tierschutz dem Veterinärwesen zuordne (juris Rdnr. 143), übersehen, dass der Gesetzgeber bereits im Ersten Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20. Juni 2002 (GVBl. I S. 342) im Rahmen des Art. 4 (Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung) in der damals eingeführten Anlage zu § 16a HessAGVwGO eine entsprechende Regelung getroffen hat, indem er bei der Aufstellung der vom Wegfall des Widerspruchsverfahrens betroffenen Gebiete u. a. Folgendes aufgeführt hat:.

    Die vom Verwaltungsgericht Wiesbaden in dem rechtskräftigen Urteil vom 7. Dezember 2007 - 6 E 928/07 - angestellten Überlegungen (juris Rdnrn. 100 ff.) zu den beiden letzten Änderungen der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts durch Verordnung vom 24. April 2006 (GVBl I S. 138, 156) und durch Verordnung vom 24. Mai 2007 (GVBl. I S. 307) stehen dem nicht entgegen.

    An die von dem Verwaltungsgericht Wiesbaden in dessen Urteil vom 7. Dezember 2007 - 6 E 928/07 - vertretenen Rechtsansichten sind die Beteiligten und der Senat auch nicht wegen der Rechtskraft dieses Urteils gebunden.

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